Häufige Fragen
Ich möchte einen Patienten an die Praxis für Endodontie überweisen – wie läuft das ab?
Sie haben mit Ihrem Patienten besprochen, dass sein Zahn durch eine Wurzelkanalbehandlung gegebenenfalls noch zu erhalten ist. Gerne kann Ihr Patient nun einen Beratungstermin in unserer Praxis vereinbaren. Es ist für uns hilfreich, wenn Sie uns vorab aktuelle Röntgenbilder zukommen lassen. Sollten diese nicht vorliegen, fertigen wir sie gerne selbst an. Für weitere Informationen füllen Sie bitte unser Überweisungsformular aus (Verlinkung). Dies können Sie ausgedruckt dem Patienten mitgeben oder uns vorab per E-Mail bzw. den Telematikdienst „KiM“ zusenden.
Nach dem Beratungsgespräch mit Ihrem Patienten erhält dieser nun einen Kostenvoranschlag für die Behandlung. Sollte er der Behandlung zustimmen, finden in der Regel zwei Behandlungssitzungen statt. Eine erste klinische und röntgenologische Nachuntersuchung wird 3-4 Monate später durchgeführt.
Wie erhalte ich Informationen zum Behandlungsablauf meines Patienten?
Wir senden Ihnen Arztbriefe nach dem Beratungsgespräch (Diagnosen, Therapieplan), der abgeschlossenen Behandlung (durchgeführte Therapie, Prognose) und dem Recall (Outcome der Behandlung) zu. In der Regel erfolgt dies via E-Mail bzw. den Telematikdienst „KiM“. Sollte dies gewünscht sein, sind wir auch jederzeit bereit mit Ihnen ein persönliches Gespräch am Telefon zu führen.
Mein Patient hat akute Schmerzen – ist eine Schmerzbehandlung in Ihrer Praxis möglich?
Für solche Fälle halten wir uns „Schmerzzonen“ im Terminplan frei. Eine kurzfristige Schmerzbehandlung Ihres Patienten ist in der Regel noch am selben oder am Folgetag möglich.
In der Praxis „Dres. Hartmann, Zirkel und Kollegen“ werden auch andere zahnärztliche Leistungen angeboten – muss ich befürchten, dass mein Patient zu Ihnen wechselt?
Nein. Wir haben unsere Überweisertätigkeit streng von den anderen zahnmedizinischen Feldern, die in unserer Praxis abgedeckt werden, getrennt. Ein Patient, der uns überwiesen wurde, hat keine Möglichkeit sich über die Wurzelkanalbehandlung hinaus in unserer Praxis versorgen zu lassen. Dieses System funktioniert schon seit mehr als 20 Jahren aufgrund einer konsequenten Umsetzung dieser Regel.
Muss mein Patient mit privaten Kosten rechnen?
In aller Regel ja. Bei gesetzlich versicherten Patienten besteht in manchen Fällen die Möglichkeit einen Teil der Wurzelkanalbehandlung über die Krankenkasse abzurechnen. Für Leistungen, die nicht im BEMA enthalten sind, wird vorab eine private Zuzahlungsvereinbarung getroffen. Häufig sind jedoch gar keine Kriterien mehr erfüllt, die uns eine Abrechnung der Wurzelkanalbehandlung über die GKV erlauben. In solchen Fällen werden wir mit Ihrem Patienten eine Privatvereinbarung treffen.
Bei privat versicherten Patienten fällt die Kostenübernahme durch den Versicherer unterschiedlich aus. In jedem Fall senden wir Ihrem Patienten einen Kostenvoranschlag zu, damit die Kostenübernahme mit dem Versicherer vorab geklärt werden kann.
Kann ich einen Patienten nur für die Erstellung einer DVT-Aufnahme überweisen?
Das ist selbstverständlich möglich. Brauchen Sie für Ihre weitere Behandlungsplanung eine dreidimensionale Bildgebung via DVT, erstellen wir diese gerne für Sie. Bitte teilen Sie uns hierfür die zu untersuchende Region und die Indikation mit. Wir erstellen die Aufnahme, schreiben einen Befund und lassen Ihnen alle Informationen schnellstmöglich zukommen.