Häufige Fragen
Ich wurde von meinem Hauszahnarzt überwiesen – was nun?
Ihr Hauszahnarzt hat Ihnen erläutert, dass Ihr Zahn durch eine Wurzelkanalbehandlung gegebenenfalls langfristig zu erhalten ist und Sie zu diesem Zweck an uns überwiesen. Gerne können Sie sich für eine Terminvereinbarung nun telefonisch oder per E-Mail an uns wenden. Im ersten Termin findet in aller Regel zunächst eine Untersuchung Ihres Zahns und ein Beratungsgespräch statt. Wir möchten vor Behandlungsbeginn alle offenen Fragen mit Ihnen klären. Wir werden mit Ihnen über Behandlungsablauf, Prognose, Risiken, Kosten und Alternativen sprechen. Wenn Sie sich für die Therapie des Zahnes entscheiden, können Sie im nächsten Schritt die Behandlungstermine vereinbaren.
Kann ich mich auch ohne eine Überweisung in der Praxis für Endodontie behandeln lassen?
Dies ist auch möglich. Wir empfehlen jedoch im Allgemeinen dies mit Ihrem Hauszahnarzt zu besprechen. Das Bewusstsein, dass spezielle Situationen auch spezialisierte Behandler erfordern, ist heute weit verbreitet. Daher wird Ihr Zahnarzt die Frage nach einer Behandlung bei einem Endodontologen nicht als Zweifel an seinen Fähigkeiten werten.
Darf ich als Patient*in vollständig in die Praxis für Endodontie wechseln?
Da unsere Tätigkeit auf Zuweisungen von Patienten basiert, besteht leider keine Möglichkeit, über die Wurzelkanalbehandlung hinaus in unserer Praxis behandelt zu werden.
Ich bin gesetzlich versichert. Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten meiner Behandlung?
Wenn Ihr Zahn gewisse Kriterien erfüllt, dann wird ein Teil der Kosten von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Eine Reihe von Leistungen, die bei unseren Wurzelkanalbehandlungen durchgeführt werden, sind jedoch nicht im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (BEMA) enthalten. Für diese Zusatzleistungen erhalten Sie vor der Behandlung einen privaten Kostenvoranschlag.
Es gibt auch den Fall, dass Ihr Zahn kein Kriterium der Kassen erfüllt, in diesem Fall muss eine reine Privatvereinbarung mit Ihnen getroffen werden.
In jedem Fall erhalten Sie jedoch rechtzeitig vor Ihrer Behandlung einen Kostenvoranschlag mit der Auflistung der Kosten.
Ich bin privat (zusatz-) versichert. Übernimmt meine Versicherung die Kosten meiner Behandlung?
In den meisten Fällen wird ein großer Teil der Behandlungskosten von Ihrem Versicherer übernommen. Ob ein Eigenanteil auf Sie zukommt ist pauschal nicht zu beantworten, da dies immer auf den individuellen Versicherungsvertrag ankommt. Da Sie vorab über einen möglichen Eigenanteil informiert sein sollen, erhalten Sie in jedem Fall rechtzeitig einen Kostenvoranschlag, um diesen mit Ihrem Versicherer zu klären.
Habe ich Schmerzen während der Behandlung?
In aller Regel: nein. Die meisten Wurzelkanalbehandlungen erfolgen an Zähnen mit abgestorbener Pulpa bzw. an bereits zuvor wurzelkanalbehandelten Zähnen. Auch wenn der Zahn noch vitales Pulpagewebe enthält, kann dies durch eine sorgfältige Lokalanästhesie betäubt werden. In seltenen Fällen, in denen bereits vor der Behandlung starke Zahnschmerzen bestehen, kann es notwendig sein, dass zusätzlich zur Lokalanästhesie eine vorherige orale Gabe von Schmerzmitteln stattfindet. Mit dieser Vorgehensweise ist in aller Regel eine vollkommen schmerzfreie Behandlung möglich.
Habe ich Schmerzen nach der Behandlung?
Der so genannte postoperative Zahnschmerz tritt nur in wenigen Fällen nach einer Wurzelkanalbehandlung ein und lässt sich in den meisten Fällen durch die Einnahme von Schmerzmitteln eindämmen. In sehr selten Fällen ist der Schmerz so präsent, dass eine zeitnahe Wiedervorstellung in unserer Praxis erforderlich ist.
Wie hoch ist die Erfolgsrate von Wurzelkanalbehandlungen?
Durch moderne Verfahren und Materialien liegen die Erfolgsraten von Wurzelkanalbehandlungen heutzutage sehr hoch. Auch wenn diese Frage pauschal nicht zu beantworten ist, da die Prognose eines Zahns von der vorliegenden Ausgangssituation abhängt. Dennoch kann gesagt werden, dass der überwiegende Anteil der Fälle Prognosen zwischen 70% und 90% aufweist.